Der Stadtrat hat am 20.10.22 im zuständigen Ausschuss Energiekostenzuschüsse für Vereine beschlossen. Damit wurde eine Anregung der SPD-Ortsvorsteher aus einer Ortsvorsteherdeinstbesprechung mit dem Bürgermeister vom 19.09.22 erfolgreich aufgegriffen. Hintergrund für den Vorschlag der Ortsvorsteher war die Tatsache, dass Vereine ohne eigenes Vereinsheim auch in Zukunft städtische Räumlichkeiten und Sporthallen kostenlos nutzen können, was die SPD ausdrücklich begrüßt. „Wir wollten aber auch, dass an diejenigen Vereine gedacht wird, die eigene Gebäude unterhalten und die ebenfalls mit hohen Energiepreisen zu kämpfen haben“, erklärt das Stadtratsmitglied Thomas Krampe, zugleich Ortsvorsteher von Osterbrücken.
Konkret sollen Sport- und Fußballvereine mit Duschen, Kabinenbetrieb und Flutlicht einen einmaligen Zuschuss von 750 Euro erhalten. Tennisvereine mit Dusch- und Kabinenbetrieb erhalten je 350 Euro. Für alle übrigen Vereine, z.B. Angelsportvereine, Obst- und Gartenbauvereine, Hundesportvereine, etc. mit eigenem Vereinsheim eine Pauschale von 200 Euro ausgezahlt. Bereits am 28.9.22 hatte der Bürgermeister Vereine aus dem Stadtgebiet zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. „Es wurden aber wohl noch nicht alle Vereine über die Möglichkeit des Energiekostenzuschusses informiert“, stellt Thomas Krampe fest. Gleich mehrere Vereine hätten sich diesbezüglich über die bislang unterbliebene Kommunikation gegenüber ihren Ortsvorstehern beklagt.
Daher können sich Vereine, die noch keine Information über die Pauschale und die Antragsmodalitäten von der Stadt bekommen haben, an Thomas Krampe wenden, der an dieser Stelle gerne behilflich ist (Mail:
Da die Vereinshilfen vorerst auf das Jahr 2022 begrenzt sind, mit erhöhten Energiekosten aber auch 2023 zu rechnen ist, hat Stadtratsmitglied Jürgen Möller (SPD) angekündigt, entsprechende Hilfen für die Vereine auch im Jahr 2023 zu beantragen.